I.
1. Die Stadt T, die Gemeinde C und der Markt H gründeten im Dezember 2000 den Zweckverband "Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern", zu dessen Aufgaben u.a. die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen in den Mitgliedsgemeinden gehört. Der Zweckverband wird auch für eine Vielzahl weiterer Gemeinden tätig, die ihm diese Aufgaben durch Zweckvereinbarung übertragen haben.
Die Stadt L arbeitete seit 30.6.2001 aufgrund einer solchen Zweckvereinbarung, die das Landratsamt A am 27.6.2001 genehmigte und die am 29.6.2001 im Amtsblatt des Landkreises A bekannt gemacht wurde, mit dem Zweckverband zusammen. Mit Wirkung vom 29.11.2003 ist die Stadt L dem Zweckverband als Mitglied beigetreten.
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