LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.11.2020
3 Sa 285/19
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 6;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 1541/14

Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Regelung in Bezug auf zusätzlichen GerichtsstandSchadensersatzanspruch für Arbeitnehmer bei Auslandstätigkeit nach unwirksamer fristloser KündigungVerletzung von Rücksichtnahmepflichten als Grundlage für SchadensersatzUnwirksamkeit einer einstufigen dreimonatigen Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen im AuslandsarbeitsverhältnisZustellung demnächst auch nach über vier Jahren nach Klageeinreichung bei schwieriger Auslandszustellung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2020 - Aktenzeichen 3 Sa 285/19

DRsp Nr. 2021/5141

Wirksamkeit arbeitsvertraglicher Regelung in Bezug auf zusätzlichen Gerichtsstand Schadensersatzanspruch für Arbeitnehmer bei Auslandstätigkeit nach unwirksamer fristloser Kündigung Verletzung von Rücksichtnahmepflichten als Grundlage für Schadensersatz Unwirksamkeit einer einstufigen dreimonatigen Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen im Auslandsarbeitsverhältnis Zustellung demnächst auch nach über vier Jahren nach Klageeinreichung bei schwieriger Auslandszustellung

1. Im Anwendungsbereich der Art. 21, 23 EuGVVO a.F. bzw. Art. 23, 25 EuGVVO n.F. werden die nationalstaatlichen Regelungen der §§ 38, 40 ZPO verdrängt.2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer über die nach dem 5. Abschnitt der EuGVVO gegebenen Gerichtsstände hinaus einen zusätzlichen Gerichtsstand im Bereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnet, ist wirksam.