Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. September 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Mitgliedschaft der Klägerin bei der beklagten Krankenkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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