OLG Bamberg - Urteil vom 19.10.2017
1 U 29/17
Normen:
VVG § 14; VVG § 192; KHG § 2 Nr. 1; KHG § 17 Abs. 1 S. 5; KHG § 20 S. 1; BGB § 134; MB/KK § 4 Abs. 1 S. 4; MB/KK § 6 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 03.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 147/16

Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung mit einer Privatklinik

OLG Bamberg, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen 1 U 29/17

DRsp Nr. 2018/9868

Wirksamkeit der Vergütungsvereinbarung mit einer Privatklinik

1. Eine Vergütungsvereinbarung mit einem Krankenhaus ist gem. § 134 BGB wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig, soweit sie höhere als die nach § 17 Abs. 1 S. 5 KHG pflegesatzfähigen Beträge vorsieht. 2. Verbundene Einrichtungen i.S. von § 17 Abs. 1 S. 5 KHG sind gegeben, wenn die Merkmale einer räumlichen Nähe sowie eine organisatorische Verbundenheit erfüllt sind (hier: bejaht).

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Coburg vom 03.03.2017, Az. 14 O 147/16, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Coburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 14; VVG § 192; KHG § 2 Nr. 1; KHG § 17 Abs. 1 S. 5; KHG § 20 S. 1; BGB § 134; MB/KK § 4 Abs. 1 S. 4; MB/KK § 6 Abs. 1 S. 2;

Entscheidungsgründe

I.