Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn - 4 O 284/09 - vom 08.07.2010
a b g e ä n d e r t :
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, regelmäßige Auszahlungen vorzunehmen wie im Versicherungsschein Nr. 50 ... S der bei der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherung "Wealthmaster noble" angegeben, nämlich
-am 20.09.2011 in Höhe von 1.350,00 €,
-ab dem 20.12.2011 bis zum 20.09.2016 jeweils am 20.03., 20.06. 20.09. und 20.12. eines jeden Jahres jeweils in Höhe von 1.960,00 € und
-ab dem 20.12.2016 bis zum 20.03.2041 jeweils am 20.03., 20.06., 20.09. und 20.12. eines jeden Jahres jeweils in Höhe von 3.040,00 €.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, regelmäßige Auszahlungen vorzunehmen wie im Versicherungsschein Nr. 50 ... R der bei der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherung "Wealthmaster noble" angegeben, nämlich
- - - 2. 3. 4. 5.
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