OLG Nürnberg - Endurteil vom 23.08.2022
3 U 81/22
Normen:
BGB § 312g Abs. 1; BGB § 312c Abs. 1; BGB § 355 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 23.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 3284/21

Wirksamkeit des Widerrufs eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes KraftfahrzeugVertragsschluss ausschließlich unter Zuhilfenahme von FernkommunikationsmittelnErneute Unterzeichnung einer Verbindlichen Bestellung bei FahrzeugübergabeKein nachträglicher Verzicht auf ein entstandenes Widerrufsrecht

OLG Nürnberg, Endurteil vom 23.08.2022 - Aktenzeichen 3 U 81/22

DRsp Nr. 2022/13862

Wirksamkeit des Widerrufs eines Kaufvertrages über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Vertragsschluss ausschließlich unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln Erneute Unterzeichnung einer "Verbindlichen Bestellung" bei Fahrzeugübergabe Kein nachträglicher Verzicht auf ein entstandenes Widerrufsrecht

(1) Der Umstand, dass eine ganz überwiegende Zahl von Gebrauchtwagenkäufern eine verbindliche Kauferklärung erst nach einer Besichtigung und ggf. einer Probefahrt abgeben möchte, schließt nicht aus, dass auch eine signifikante Zahl von Verbrauchern allein aufgrund einer Internetannonce und der Fahrzeugbeschreibung einen Vertrag zu schließen bereit ist, so dass ein Händler ein Fernabsatzsystem einrichtet, um die Wünsche auch dieser Personengruppe zu bedienen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Händler Teil einer großen Gruppe von Autohändlern und -werkstätten ist und für die von ihm verkauften Gebrauchtfahrzeuge eine "Garantie" abgibt.(2) Die erneute Unterzeichnung einer "Verbindliche[n] Bestellung..." würde selbst dann, wenn sie als erneuter Abschluss des Kaufvertrags zu bewerten hätte, keinen Verzicht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht beinhalten, wenn davon ausgegangen werden muss, dass der Käufer sich bereits aufgrund seiner früheren Erklärung gebunden sah.

Tenor

I. 1. 2. 3. 4. II. III. IV.