1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.12.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Es wird festgestellt, dass folgende Beitragsanpassung des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer ("Nummer01") unwirksam war:
a) im Tarif V333S3 die Beitragsanpassung zum 01.01.2018 in Höhe von 16,89 €
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