Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten; Ahndung des Fütterns von Tauben
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.02.2004 - Aktenzeichen Ss (B) 3/04 (12/04)
DRsp Nr. 2006/10556
Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlender Angabe einzelner Tatzeiten; Ahndung des Fütterns von Tauben
1. Das Füttern von Tauben über einen längeren Zeitraum an derselben Örtlichkeit ist eine Tat im Sinne natürlicher Handlungseinheit.2. Dass in einem Bußgeldbescheid die einzelnen Tatzeiten nicht angegeben sind, ist in diesem Fall unschädlich.