1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 10.03.2023, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit mehrerer Beitragsanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, die der Kläger seit 1991 bei der Beklagten unterhält.
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