Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 22. September 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagte zur Zahlung von mehr als 2.500,26 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Januar 2019 verurteilt worden ist.
Die Berufung des Klägers wird auch insoweit zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 72 % und die Beklagte zu 28 % nach einem Streitwert von 18.294,80 €. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2.857,44 € festgesetzt.
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