Auf die Revision der Beklagten und die Berufung des Klägers werden unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Rechtsmittel das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Juli 2021 teilweise aufgehoben sowie das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9. September 2020 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. a) b) c) 2. a) b) 3. 4. 5. 6.
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