BGH - Urteil vom 20.03.2024
IV ZR 68/22
Normen:
VAG § 155 Abs. 1; VAG § 155 Abs. 2; VVG § 203 Abs. 2;
Fundstellen:
NWB 2024, 904
WM 2024, 833
VK 2024, 81
RdW 2024, 433
r+s 2024, 454
JZ 2024, 307
NJW 2024, 1803
MDR 2024, 779
ZAP EN-Nr. 383/2024
ZAP 2024, 672
VK 2024, 179
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 24.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 144/17
KG, vom 08.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 88/18

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Führen der Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie

BGH, Urteil vom 20.03.2024 - Aktenzeichen IV ZR 68/22

DRsp Nr. 2024/5695

Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Führen der Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie

a) Die Fehlerhaftigkeit einer an § 155 Abs. 2 VAG zu messenden Limitierungsmaßnahme lässt die materielle Wirksamkeit einer Prämienanpassung, die im Übrigen auf einer den Anforderungen des § 155 Abs. 1 VAG entsprechenden Nachkalkulation beruht, unberührt. Die Fehlerhaftigkeit der Limitierungsentscheidung führt lediglich dann zu einer Anpassung der vom Versicherungsnehmer geschuldeten Prämie, soweit dieser durch die fehlerhafte Limitierungsentscheidung konkret beeinträchtigt ist. b) Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die Limitierungsentscheidung den Anforderungen des § 155 Abs. 2 VAG nicht entspricht und er hierdurch in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 8. Februar 2022, berichtigt durch Beschluss vom 29. März 2022, im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben,

1.

als festgestellt worden ist,

2.