Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 25. März 2022 aufgehoben und das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2021 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 1.500 € festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
Der Kläger hält eine Krankenversicherung bei der Beklagten. Dem Versicherungsvertrag liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (im Folgenden: AVB) zugrunde, die folgende Regelung enthalten:
"§ 8b Beitragsanpassung
Teil I
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