Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Mai 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 30. September 2021 dahingehend abgeändert, dass die Klage auch abgewiesen wird, soweit der Kläger beantragt hat,
1.die Beklagte zur Zahlung von mehr als 770,76 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu verurteilen,
2. 3.
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