Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 4. März 2022 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 3.000 € festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
Der Kläger ist bei der Beklagten krankenversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen "Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskostenvollversicherung - Tarife A " (im Folgenden: AVB) zugrunde, die folgende Regelung enthalten:
"§ 23 Unter welchen Voraussetzungen können Beitrag, Selbstbehalt und ein vereinbarter Risikozuschlag angepasst werden?
(1) Voraussetzungen
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