LG Bonn, vom 10.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 73/21
OLG Köln, vom 29.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 264/21
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Berechtigung eines Versicherers bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage zur Neufestsetzung der Prämie; Unangemessene Benachteiligung eines Versicherungsnehmers durch die Prämienanpassungsklausel
BGH, Urteil vom 19.07.2023 - Aktenzeichen IV ZR 170/22
DRsp Nr. 2023/11291
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Berechtigung eines Versicherers bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage zur Neufestsetzung der Prämie; Unangemessene Benachteiligung eines Versicherungsnehmers durch die Prämienanpassungsklausel
1. § 203 Abs. 2VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG erlaubt die Festsetzung eines zusätzlichen Schwellenwerts - neben der gesetzlichen 10%-Grenze - in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bei dessen Überschreitung durch den Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen der Versicherer zu einer Prämienanpassung berechtigt, aber noch nicht verpflichtet wird. § 155 Abs. 3 Satz 2 VAG wirkt insoweit als Öffnungsklausel.
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