Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 29. April 2022 aufgehoben und das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Dezember 2021 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 3.000 € festgesetzt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung.
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