FG Niedersachsen - Urteil vom 10.04.2007
14 K 211/07
Normen:
StVZO § 23 Abs. 6a;

Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung - Besteuerung eines sog. echten Wohnmobils nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

FG Niedersachsen, Urteil vom 10.04.2007 - Aktenzeichen 14 K 211/07

DRsp Nr. 2009/3725

Wohnmobil; Kombinationskraftwagen; Wohnmobilbesteuerung; Unzulässige Rückwirkung - Besteuerung eines sog. "echten Wohnmobils" nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO

1. Mit Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO zum 1.5.2005 ist die bis dahin nur für Kombinationskraftwagen bestehende Sonderregelung ersatzlos entfallen. 2. Demgemäß kann die Rechtsprechung des BFH, nach der Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t ohne Rücksicht auf Typ und Erscheinungsbild nicht als Pkw zu besteuern sind, keine Geltung mehr beanspruchen. 3. In der gesonderten rückwirkenden Wohnmobilbesteuerung (§ 2 Abs. 2b KraftStG) liegt keine unzulässige Rückwirkung.

Normenkette:

StVZO § 23 Abs. 6a;

Tatbestand:

Streitig ist die rückwirkende Änderung der Besteuerung eines Wohnmobils.