I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.12.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 16.000,00 € festgesetzt.
I.
Die (im Übrigen zulässige) Berufung der Klägerin ist unbegründet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|