Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 21. Dezember 2020 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 24. April 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelinstanzen trägt die Klägerin.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Hinterbliebenengeld wegen eines tödlichen Arbeitsunfalls ihrer Schwiegertochter.
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