KG - Urteil vom 06.10.1999
24 U 9222/98
Normen:
BGB §§ 151, 765, 767 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1307
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 35 O 35/98

Zeitliche Bindung an Vertragsangebot des Bürgen gegenüber dem Auto-Leasinggeber

KG, Urteil vom 06.10.1999 - Aktenzeichen 24 U 9222/98

DRsp Nr. 2000/2880

Zeitliche Bindung an Vertragsangebot des Bürgen gegenüber dem Auto-Leasinggeber

»Reicht bei einem Autoleasingvertrag der Autohändler die schriftliche Bürgschaftserklärung des Bürgen an den abwesenden Gläubiger (Leasinggeber) weiter und geht diese Erklärung erst nach Ablauf einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers hinsichtlich der Bindung des für das Vertragsangebot des Hauptschuldners (Leasingnehmer) festgelegten Frist bei dem Leasinggeber ein, ist der Vertragsantrag des Bürgen grundsätzlich gemäß § 151 Satz 2 BGB erloschen und ein Bürgschaftsvertrag nicht zustande gekommen.«

Normenkette:

BGB §§ 151, 765, 767 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, die vor Januar 1999 unter dem Namen P B D GmbH firmierte, nimmt die Beklagte aus einer von dieser zugunsten ihres früheren Ehemannes eingegangenen Bürgschaft in Anspruch.