OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2013
5 U 347/12
Normen:
AUB 99 Nr. 9; VVG § 14;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 23.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 333/10

Zeitliche Grenzen der Pflicht des Unfallversicherers zur Feststellung der unfallbedingten Invalidität

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2013 - Aktenzeichen 5 U 347/12

DRsp Nr. 2015/4380

Zeitliche Grenzen der Pflicht des Unfallversicherers zur Feststellung der unfallbedingten Invalidität

Der Versicherer ist nicht berechtigt, mit der endgültigen Erstbemessung des Grades einer feststehenden unfallbedingten Invalidität bis zum Schluss des dritten Jahres nach dem Unfallereignis zu warten.

I. Das Schlussurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.8.2012 - 14 O 333/10 - wird abgeändert und in den Ziffern 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt,

a. an die Klägerin Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.500 € seit dem 5.10.2011 zu zahlen;

b. an die Klägerin weitere 2.270,87 € zu zahlen;

c. an die Klägerin 2.696,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.11.2010 zu zahlen

2. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 58 %, die Beklagte 42 %.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.500 €.

festgesetzt.

Normenkette:

AUB 99 Nr. 9; VVG § 14;

Gründe: