Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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