KG - Beschluss vom 17.08.2020
19 W 1066/20
Normen:
BGB § 1964; FamFG § 59 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 61 VI 744/19

Zulässigkeit der Beschwerde des gesetzlichen Erben gegen die Aufhebung der Feststellung des Fiskalerbrechts

KG, Beschluss vom 17.08.2020 - Aktenzeichen 19 W 1066/20

DRsp Nr. 2023/13930

Zulässigkeit der Beschwerde des gesetzlichen Erben gegen die Aufhebung der Feststellung des Fiskalerbrechts

Die Beschwerde des einzigen in Betracht kommenden Erben gegen die gerichtliche Aufhebung der Feststellung des Fiskalerbrechts ist mangels Beschwer unzulässig.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 1) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von 500 Euro zu tragen.

Normenkette:

BGB § 1964; FamFG § 59 Abs. 1;

Gründe:

I.