1. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
2. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 23.454,87 € festgesetzt.
I.
Die Beklagte wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 30.12.2021, durch den der Rechtsstreit ausgesetzt und die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt worden ist, dort unter dem Aktenzeichen
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