OLG Naumburg - Urteil vom 01.02.2022
1 U 26/21
Normen:
VVG § 1; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
VersR 2023, 367
r+s 2023, 510
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 04.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 29/20

Zulässigkeit der Klage des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf Feststellung der Eintrittspflicht des Versicherers nach Ablauf der vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist

OLG Naumburg, Urteil vom 01.02.2022 - Aktenzeichen 1 U 26/21

DRsp Nr. 2023/1942

Zulässigkeit der Klage des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf Feststellung der Eintrittspflicht des Versicherers nach Ablauf der vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist

Zur ärztlichen Feststellung der Invalidität und zur Hinweispflicht des Versicherers. Jedenfalls nach Ablauf der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist kann der eine Invaliditätsleistung beanspruchende Versicherungsnehmer keine zulässige Feststellungsklage mehr erheben.

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Februar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

und beschlossen:

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 144.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 1; ZPO § 256 Abs. 1;

Gründe:

I.