Auf die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin wird das Zwischenurteil des Landgerichts Ansbach vom 20.7.2020, Az:
Die Nebenintervention der wird zugelassen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Zwischenstreits einschließlich der des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Das Beschwerdeverfahren betrifft die Zulässigkeit der Nebenintervention der Haftpflichtversicherung des Beklagten auf Seiten des Klägers.
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