Zulässigkeit einer Geschwindigkeit zur Einhaltung der Grünen Welle
BGH, Urteil vom 03.04.1962 - Aktenzeichen VI ZR 149/61
DRsp Nr. 1994/6303
Zulässigkeit einer Geschwindigkeit zur Einhaltung der "Grünen Welle"
Auf einer breiten Großstadtstraße mit zwei Fahrbahnen sind Geschwindigkeiten, die sich im Rahmen der "grünen Welle" halten, grundsätzlich nicht zu beanstanden.