OLG Hamm - Urteil vom 28.10.2022
7 U 25/22
Normen:
ZPO § 301; ZPO § 304; SGB X § 116; SGB X § 118; ZPO § 148; ZPO § 256;
Vorinstanzen:
LG Detmold, vom 24.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 26/19

Zulässigkeit eines Grund- und Teilurteils über einzelne von mehreren Ansprüchen aus einem VerkehrsunfallZulässigkeit einer FeststellungsklageAussetzung des TV Rechtsstreits im Hinblick auf ein sozialrechtliches VerfahrenAnforderungen an den Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität zwischen einem Fahrradsturz und einer Schulter Eckgelenksverletzung

OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 25/22

DRsp Nr. 2023/777

Zulässigkeit eines Grund- und Teilurteils über einzelne von mehreren Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall Zulässigkeit einer Feststellungsklage Aussetzung des TV Rechtsstreits im Hinblick auf ein sozialrechtliches Verfahren Anforderungen an den Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität zwischen einem Fahrradsturz und einer Schulter Eckgelenksverletzung

1. Über den Grund einer Leistungsklage auf Ersatz von Verdienstausfall kann neben einer Schmerzensgeldklage nicht durch Grund- und Teilurteil im Sinne des § 301 Abs. 1 Satz 2, § 304 ZPO entschieden werden, wenn die insoweit erhobene Leistungsklage derzeit unbegründet ist, weil der Kläger im Hinblick auf einen Anspruchsübergang nach § 116 SGB X nicht aktivlegitimiert ist (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 2.12.2008 - VI ZR 312/07, r+s 2009, 128).2. Zulässig ist insoweit aber im Einzelfall - wie hier - eine Feststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO hinsichtlich der Ersatzpflicht bezüglich des Verdienstausfalls (in Fortschreibung zu BGH Urt. v. 2.12.2008 - VI ZR 312/07, r+s 2009, 128).