LG Lüneburg, vom 15.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 53/17
Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem AnspruchsgrundVoraussetzungen eines TeilurteilsBemessung des SchmerzensgeldesAnforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens
OLG Celle, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 14 U 27/20
DRsp Nr. 2020/10764
Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem AnspruchsgrundVoraussetzungen eines TeilurteilsBemessung des SchmerzensgeldesAnforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens
1. Steht der vom Kläger geltend gemachte Anspruch (hier: Verdienstausfall) nur zur Höhe im Streit, während der Anspruch dem Grunde nach unstreitig ist, darf kein (Teil-)Grundurteil ergehen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89). Lässt sich das Urteil des Erstgerichts insoweit nicht als Endurteil aufrechterhalten, ist es (teilweise) aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen.
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