OLG Celle - Urteil vom 08.07.2020
14 U 27/20
Normen:
BGB § 252 ; BGB § 253; BGB § 843; ZPO § 141 Abs. 1; ZPO § 301 Abs. 1; ZPO § 304; ZPO § 323;
Fundstellen:
DAR 2020, 625
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 15.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 53/17

Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem AnspruchsgrundVoraussetzungen eines TeilurteilsBemessung des SchmerzensgeldesAnforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2020 - Aktenzeichen 14 U 27/20

DRsp Nr. 2020/10764

Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund Voraussetzungen eines Teilurteils Bemessung des Schmerzensgeldes Anforderungen an die Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

1. Steht der vom Kläger geltend gemachte Anspruch (hier: Verdienstausfall) nur zur Höhe im Streit, während der Anspruch dem Grunde nach unstreitig ist, darf kein (Teil-)Grundurteil ergehen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89). Lässt sich das Urteil des Erstgerichts insoweit nicht als Endurteil aufrechterhalten, ist es (teilweise) aufzuheben und die Sache an das Erstgericht zurückzuverweisen.