OLG Nürnberg - Beschluss vom 14.03.2017
5 W 1043/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 07.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 OH 6490/15

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung ärztlicher Behandlungsfehler

OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.03.2017 - Aktenzeichen 5 W 1043/16

DRsp Nr. 2018/10405

Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung ärztlicher Behandlungsfehler

1. In einem selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung ärztlicher Behandlungsfehler sind auch Fragen nach einer Abweichung vom medizinischen Standard und nach dem Grad der Vorwerfbarkeit vermeintlicher Behandlungsfehler zulässig. 2. Zwar handelt es sich bei der vom Tatrichter vorzunehmenden Bewertung einer medizinischen Behandlung als (grob) fehlerhaft um eine juristische Beurteilung, die aber einer tragfähigen Grundlage in den Ausführungen eines medizinischen Sachverständigen bedarf. 3. Der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens steht nicht entgegen, dass dem Sachverständigen wegen fehlender Behandlungsunterlagen jedenfalls teilweise die Anknüpfungstatsachen fehlen. Vielmehr ist, soweit die Kenntnis der Behandlungsunterlagen für die Begutachtung erforderlich erscheint, deren Vorlage durch die Antragsgegnerin gem. § 142 ZPO anzuordnen.

Tenor

I.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beweisbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 07.03.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.05.2016 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1) 2) a) b) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) a) b) c) d) II. III. IV.