OLG Brandenburg - Urteil vom 16.06.2023
11 U 9/23
Normen:
ZPO § 254; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 260; VVG § 3 Abs. 3; VVG § 3 Abs. 4; BGB § 242; DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 12 Abs. 5 S. 2; ZPO § 256 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 14.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 376/22

Zulässigkeit von Prämienanpassungen in der privaten KrankenversicherungAuskunftsanspruch des Versicherten gegenüber der Versicherung bezüglich der BeitragsanpassungenAbgrenzung Stufenklage und objektive Klagehäufung bei Klage auf AuskunftserteilungAuskunftsanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund der DSGVO bezüglich einer Beitragserhöhungen durch die Versicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2023 - Aktenzeichen 11 U 9/23

DRsp Nr. 2023/8366

Zulässigkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung Auskunftsanspruch des Versicherten gegenüber der Versicherung bezüglich der Beitragsanpassungen Abgrenzung Stufenklage und objektive Klagehäufung bei Klage auf Auskunftserteilung Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund der DSGVO bezüglich einer Beitragserhöhungen durch die Versicherung

Die Voraussetzungen einer Stufenklage sind dann gegeben, wenn die begehrte Auskunftserteilung nur ein Hilfsmittel darstellt, um den Anspruch beziffern zu können. Wenn über den Auskunftsanspruch geklärt werden soll, ob überhaupt Beitragsanpassungen durch den Versicherer stattgefunden haben und ein Anspruch auf Beitragserstattung besteht, ist die Stufenklage in eine allgemeine Klagehäufung umzudeuten.

1. Die Berufung des Klägers gegen das am 14.12.2022 verkündete Urteil des Einzelrichters der 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 15 O 376/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 6.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 254; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 260; VVG § 3 Abs. 3; VVG § 3 Abs. 4; BGB § 242; DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 12 Abs. 5 S. 2; ZPO § 256 Abs. 2;