OLG Köln - Urteil vom 25.10.1994
9 U 188/94
Normen:
AKB § 12 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1995, 67
SP 1995, 22
VRS 89, 111

Zur abgelehnten Entschädigung aus Teilkaskovertrag bei - behauptetem - Einbruchsversuch in einen Imbißwagen -- Versicherung, Kaskoversicherung, Diebstahl, Fahrzeugschäden

OLG Köln, Urteil vom 25.10.1994 - Aktenzeichen 9 U 188/94

DRsp Nr. 1995/4880

Zur abgelehnten Entschädigung aus Teilkaskovertrag bei - behauptetem - Einbruchsversuch in einen Imbißwagen -- Versicherung, Kaskoversicherung, Diebstahl, Fahrzeugschäden

In der Fahrzeugkaskoversicherung sind nur solche Schäden versichert, die bei dem Versuch der Entwendung des gesamten Fahrzeugs oder der mitversicherten Zubehörteile entstanden sind. Schäden anläßlich der (versuchten) Entwendung von im Fahrzeug aufbewahrten oder transportierten Gegenständen liegen außerhalb des Versicherungsschutzes.

Normenkette:

AKB § 12 ;

Gründe:

Die Berufung der Beklagten ist in formeller Hinsicht bedenkenfrei und hat auch in der Sache selbst Erfolg.

Dem Kläger steht gegenüber der Beklagten wegen des Schadensereignisses vom 28.11.1991 kein Entschädigungsanspruch aus der für seinen Verkaufsanhänger abgeschlossenen Fahrzeugversicherung zu. Er hat einen nach den Versicherungsbedingungen zu entschädigenden Versicherungsfall nicht nachgewiesen.