Die Berufung ist unbegründet; dem Kläger steht kein Schmerzensgeldanspruch wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung gegen die Beklagte zu.
1. Der Vorwurf mangelnder Erfüllung der sie grundsätzlich treffenden Streupflicht kann der Beklagten nicht gemacht werden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|