BayObLG vom 14.08.1992
2 St RR 128/92
Normen:
StGB §§ 32 240 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 32
JuS 1993, 427
MDR 1993, 156
NJW 1993, 211
NZV 1993, 37
VRS 84, 20

Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

BayObLG, vom 14.08.1992 - Aktenzeichen 2 St RR 128/92

DRsp Nr. 1993/3671

Zur Notwehrfähigkeit der Freiheit im Straßenverkehr

»1. Die Freiheit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, sich ohne verkehrsfremde Beeinträchtigung im Straßenverkehr zu bewegen, ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.2. Ein Verkehrsteilnehmer muß grundsätzlich nicht dulden, daß ihn ein anderer an der Weiterfahrt hindert, um ihn wegen seines vorangegangenen fehlerhaften Verkehrsverhaltens zur Rede zu stellen.«

Normenkette:

StGB §§ 32 240 ;

Sachverhalt:

Der Angeklagte fuhr am 28.7.1991 mit seinem PKW auf einer Staatsstraße.

Bei einem verkehrsbedingten Halt in der Ortschaft L. verließ der Zeuge M. seinen vor dem Fahrzeug des Angeklagten in gleicher Fahrtrichtung haltenden PKW VW Golf, um den Angeklagten wegen dessen vorangegangenen Verkehrsverhaltens zur Rede zu stellen.