Zurechnung einer traumatischen Fehlverarbeitung bei vorhandener Krankheitsanlage
BGH, Urteil vom 28.02.1963 - Aktenzeichen II ZR 108/60
DRsp Nr. 1994/6226
Zurechnung einer traumatischen Fehlverarbeitung bei vorhandener Krankheitsanlage
1. In der Sozialunfallversicherung gilt eine andere Kausalitätslehre als im Zivilrecht. 2. Der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Unfall-Schreckerlebnis und den folgenden Krankheitserscheinungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der nämliche Erfolg wegen der vorhandenen Krankheitsanlage auch durch ein späteres Ereignis hätte eintreten können. In diesem Falle hindert der durch den Unfall ausgelöste Schadensverlauf das spätere Ereignis, seinerseits Ursache für den Schaden zu werden.