OLG Celle - Beschluss vom 03.03.2004
14 W 65/03
Normen:
StVG § 7 ; StVG § 9 ;
Fundstellen:
MDR 2004, 994
OLGReport-Celle 2004, 269
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 13.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 175/03

Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verschulden des Geschädigten

OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2004 - Aktenzeichen 14 W 65/03

DRsp Nr. 2004/6674

Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verschulden des Geschädigten

»Auch nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten in Betracht.«

Normenkette:

StVG § 7 ; StVG § 9 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig; sie ist insbesondere fristgerecht eingelegt worden. Das Rechtsmittel hat jedoch in der Sache keinen Erfolg.