Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf; Durchführung vom Hersteller empfohlener Inspektionen
OLG Köln, Beschluß vom 21.10.1996 - Aktenzeichen 7 W 44/96
DRsp Nr. 1997/9550
Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf; Durchführung vom Hersteller empfohlener Inspektionen
»1. Zum Inhalt einer eventuellen Eigenschaftenzusicherung (§ 459 Abs. 2BGB) durch die Erklärung: "Der Verkäufer versichert, daß das Auto ohne technische Mängel ist" beim Verkuaf eines privaten PKW durch einen Privatmann.2. Es begründet keinen Mangel im Sinne des § 459 Abs. 1BGB, daß bei einem PKW die vom Hersteller empfohlenen Inspektionen nicht durchgeführt worden sind. Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der Wert auf den Erwerb eines "scheckheftgepflegten" Fahrzeugs legt, muß den Verkäufer entsprechend befragen, wenn das Fahrzeug nicht ohnehin als "scheckheftgepflegt" angeboten wird.«