OLG Celle - Urteil vom 29.12.2022
13 U 3/22
Normen:
BGB § 146; BGB § 150 Abs. 2; BGB § 154 Abs. 2;
Fundstellen:
WKRS 2022, 46180
IBR 2023, 143
NZBau 2023, 350-352
VS 2023, 31
VergabeR 2023, 465-470
ZAP EN-Nr. 83/2023
ZAP 2023, 127-128
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 05.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 251/18

Zustandekommen des Vertrages durch Übersendung des Zuschlagsschreibens der Vergabestelle verbunden mit der Aufforderung, eine Vertragsausfertigung zu unterschreiben, die inhaltlich von den Vergabeunterlagen abweicht

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2022 - Aktenzeichen 13 U 3/22

DRsp Nr. 2023/7535

Zustandekommen des Vertrages durch Übersendung des Zuschlagsschreibens der Vergabestelle verbunden mit der Aufforderung, eine Vertragsausfertigung zu unterschreiben, die inhaltlich von den Vergabeunterlagen abweicht

Zur Auslegung eines Zuschlagsschreibens, mit dem der Bieter in einem förmlichen Vergabeverfahren gebeten wird, eine Vertragsausfertigung, die nicht Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen war, umgehend unterzeichnet zurückzusenden.

Durch die Übersendung des Zuschlagsschreibens der Vergabestelle kommt der in Aussicht genommene Vertrag nicht zustande, wenn mit dem Zuschlagsschreiben die Aufforderung verbunden ist, eine beigefügte Vertragsausfertigung zu unterzeichnen, die von den Vergabeunterlagen abweichende Anforderungen an die Leistung des Auftragnehmers vorsieht.

Auf die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 15. Dezember 2021 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die ehemalige Beklagte zu 1 trägt ihre außergerichtlichen Kosten der Berufungsinstanz. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits.