Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird Ziffer 7 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 16.03.2021 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 500 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Kostenentscheidung in einem einstweiligen Anordnungsverfahren wegen Zuweisung einer Ehewohnung.
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