FG München, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1187/01
Zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kfz im Ausland
BFH, Beschluss vom 23.02.2005 - Aktenzeichen VII B 234/04
DRsp Nr. 2005/5977
Zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kfz im Ausland
Die Rspr. des BFH (Urteil vom 28.11.1995 VII R 106/94, BStBl II 1996, 168), dass eine der Art nach zweckwidrige Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuges, das von der Steuer befreit ist, dann nicht befreiungsschädlich ist, wenn das Fahrzeug lediglich im Ausland zweckwidrig verwendet wurde, bedarf erneuter Prüfung insbesondere für den Fall einer Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 a KraftStG.
Normenkette:
KraftStG § 3 Nr. 9 lit. a ;
Gründe:
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