Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) vom 9. Mai 2019 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eckernförde vom 29. April 2019 abgeändert und unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Ein Versorgungsausgleich findet mit Wirkung ab dem 1. November 2018 nicht statt.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte zu 2).
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die am 24. September 1971 geschlossene Ehe des Antragstellers und seiner Ehefrau ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel vom 8. Januar 1980 geschieden worden. Zugleich ist über den Versorgungsausgleich entschieden worden.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|