Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 14. Februar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 13.956 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin erstrebt die Abänderung eines zugunsten ihres Ehemannes bestehenden Trennungsunterhaltstitels.
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