Auf die Beschwerde der Antragstellerin werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts Nauen vom 23.08.2022 -
Die Anwartschaften des Antragsgegners, die dieser in der (Ort 01) Rentenversicherung erworben hat, bleiben dem schuldrechtlichen Ausgleich nach der Scheidung vorbehalten.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Ihre außergerichtlichen Kosten haben die Beteiligten jeweils selbst zu tragen.
Der Wert des erstinstanzlichen Verfahrens wird auf 4.800 € festgesetzt. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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