Auf die Berufung der Antragsgegnerin zu 2. wird die Klage des Antragstellers auf Aufhebung der am 21. Oktober 2008 vor der Standesbeamtin des Standesamtes in ... (Heiratsregister-Nr. 64/08) geschlossenen Ehe des Antragsgegners zu 1. und der Antragsgegnerin zu 2. abgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
I. Die Antragsgegnerin zu 2. und der Antragsgegner zu 1. haben am 21. Oktober 2008 die Ehe geschlossen, deren Aufhebung der Antragsteller begehrt.
Auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil wird Bezug genommen (§
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