Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Überlingen vom 10.09.2019 abgeändert.
Das Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin vom 02.08.2019 gegen Richterin am Amtsgericht wird für begründet erklärt.
I.
Gegenstand des Verfahrens in der Hauptsache ist - nachdem die Folgesache Güterrecht mit Beschluss vom 27.06.2019 (As. 168 ff.) aus dem Verbund abgetrennt wurde - ein Ehescheidungsverfahren nebst Folgesache Versorgungsausgleich.
Mit Verfügung vom 27.06.2019 (As. 173 f.) bestimmte das Familiengericht Termin in Scheidungs- und Folgesachen auf Donnerstag, den 01.08.2019 und ordnete das persönliche Erscheinen beider Verfahrensbevollmächtigter zur Aufklärung des Sachverhalts an.
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