Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
I.
Mit der vorliegenden Beschwerde wendet sich die Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen einen abgelehnten Antrag auf Erlass eines Unterbringungsbefehls i.S.v. §
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