Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 31.01.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 18.01.2024 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Gebühr des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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