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1993
Sonstige
Sonstige
AG
AG St. Wendel
AG St. Wendel - Beschluß vom 10.12.1993
12 XVII 300/93
Normen:
BGB
§
1836
Abs.
2
;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 1334
AG St. Wendel - Beschluß vom 10.12.1993 (12 XVII 300/93) - DRsp Nr. 1995/2283
AG St. Wendel,
Beschluß
vom 10.12.1993
- Aktenzeichen 12 XVII 300/93
DRsp Nr. 1995/2283
Bei einem Berufs- oder Vereinsbetreuer ist regelmäßig ein Stundensatz von 60 DM als Vergütung angemessen.
Normenkette:
BGB
§
1836
Abs.
2
;
Fundstellen
FamRZ 1994, 1334
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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