Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell unzuständiges Gericht
OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 9 WF 178/03
DRsp Nr. 2004/15164
Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers durch ein funktionell unzuständiges Gericht
»1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers gem. § 70 bFGG ist unanfechtbar.2. Der Verstoß gegen die funktionelle Unzuständigkeit (hier: Entscheidung des Familien- statt des Vormundschaftsgerichts) eröffnet kein außerordentliches Rechtsmittel. Dies gilt sowohl für die Verfahren nach der ZPO als auch für solche nach dem FGG.«